Lizenzvereinbarung

Nutzungs- und Lizenzvereinbarung für die Software LisRT V3

der Löhnert Elektronik GmbH, Oskar-Sembach-Ring 18, 91207 Lauf a. d. Pegnitz, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Baum (nachfolgend „Löhnert Elektronik“)  

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Nutzungs- und Lizenzvereinbarung in ihrer zum Zeitpunkt des Downloads durch den Nutzer geltenden Fassung regelt die rechtlichen Bestimmungen und Bedingungen, um die Software LisRT V3 der Löhnert Elektronik nutzen zu können.
  2. Der Nutzer sichert zu, dass er in der Europäischen Union bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig sowie volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist und dass er, sofern er als Vertreter handelt, über entsprechende Vertretungsmacht verfügt.
  3. Diese Nutzungs- und Lizenzvereinbarung ist ein wirksamer Vertrag zwischen dem Nutzer und der Löhnert Elektronik.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Der Vertrag kommt ausschließlich zwischen der Löhnert Elektronik und Unternehmern i. S. d. § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zustande.
  2. Eine Nutzung der Software durch Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist nicht gestattet.
  3. Bei der Software LisRT V3 handelt es sich um eine von Löhnert Elektronik eigens entwickelte Mess- und Automatisierungssoftware zur Prüfstandsautomatisierung, Messdatenerfassung und Visualisierung, zur Zusammenstellung, zum Testen und Dokumentieren von Prüfabläufen, zum Verarbeiten von Begleitdaten und Organisieren von Typvarianten der Prüfobjekte sowie zum Erfassen und Darstellen von Prüfergebnissen und Messkurven.
  4. Die Software LisRT V3 wird dem Nutzer von der Löhnert Elektronik unentgeltlich zu Testzwecken an nutzereigenen Systemen zur Verfügung gestellt. Ein Einsatz in der Produktivumgebung ist dem Nutzer bei der kostenfreien Testversion nicht gestattet.
  5. Der kostenpflichtige Einsatz der Software LisRT V3 in der Produktivumgebung des Nutzers ist in § 5 dieser Nutzungs- und Lizenzvereinbarung geregelt.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Durch Anklicken von „Ich stimme zu“, beim Laden, Aufrufen, Installieren oder Verwenden der Software LisRT V3, stimmt der Nutzer zu, dass
    • diese Nutzungs- und Lizenzvereinbarung eine rechtsverbindliche Vereinbarung ist,
    • er den in dieser Nutzungs- und Lizenzvereinbarung festgelegten Bestimmungen und Bedingungen Folge leisten wird und
    • er alle erforderlichen Maßnahmen treffen wird, um sicherzustellen, dass die Bestimmungen und Bedingungen dieser Nutzungs- und Lizenzvereinbarung von keiner natürlichen oder juristischen Person unter seiner Kontrolle verletzt werden.
  2. Wenn der Nutzer die Software LisRT V3 im Auftrag einer Organisation verwendet, stimmt er den Bestimmungen und Bedingungen dieser Nutzungs- und Lizenzvereinbarung für diese Organisation zu.
  3. Wenn der Nutzer diesen Bestimmungen und Bedingungen nicht zustimmt, darf er die Software LisRT V3 nicht laden, aufrufen, installieren oder verwenden.
  4. Die Installation der Software durch Löhnert Elektronik ist nicht Gegenstand des Vertrags.
  5. Es steht Löhnert Elektronik frei, das Bereitstellungsangebot (z.B. durch Download) jederzeit einzustellen.

§ 4 Kostenfreie Lizenz

  1. Die Löhnert Elektronik ist Inhaberin des Urheberrechts und sonstiger gewerblicher Schutzrechte an der Software LisRT V3 und behält sich alle Rechte an der Software LisRT V3 vor, sofern diese dem Nutzer in dieser Nutzungs- und Lizenzvereinbarung nicht ausdrücklich eingeräumt worden sind. 
  2. Die Löhnert Elektronik räumt dem Nutzer ein einfaches, zeitlich befristetes Nutzungsrecht an der Software LisRT V3 ein (nachfolgend „Lizenz“). Die Lizenz berechtigt den Nutzern, die Software LisRT V3 auf einem einzelnen Computer zu installieren und zu Testzwecken auf der Testumgebung zu nutzen. 
  3. Alle Rechte am Quellcode der Software LisRT V3 stehen ausschließlich der Löhnert Elektronik zu. Trotzdem sind die Quellcodes – ausgenommen kundenspezifisch erstellte Teile, die ggf. einer Geheimhaltung unterliegen – öffentlich zur Einsicht verfügbar. Der Nutzer hat jedoch keinerlei Anspruch auf Zugriff auf den Quellcode oder Herausgabe des Quellcodes. § 69e Urheberrechtsgesetz bleibt unberührt. 
  4. Von den vorstehenden Absätzen (1) bis (4) sind die Open Source-Komponenten für sich als Einzelkomponenten gesehen ausgenommen. 
  5. Der Nutzer kann weitergehende Nutzungsrechte an der Software von den jeweiligen Rechteinhabern der Open Source-Komponenten erwerben, wenn er mit diesen Lizenzverträge unter den Bedingungen der jeweiligen Open Source Lizenz abschließt. Die Lizenztexte der Open Source Lizenzen sind diesem Vertrag als Anhang beigefügt und gestatten im Rahmen der jeweiligen Lizenz die Bearbeitung und den Weitervertrieb der Open Source-Komponenten. In diesem Fall wird die Nutzung der Software nicht von diesem Vertrag erfasst, sondern richtet sich alleine nach den Bedingungen der jeweiligen Open Source Lizenz. 
  6. Die Lizenz an der Software LisRT V3 ist an Dritte übertragbar, wobei dieser dann den Status des Nutzers im Sinne dieser Lizenzvereinbarung hat. Die Übertragung der Software LisRT V3 erfolgt dadurch, dass der ursprüngliche Inhaber die Nutzung an der Software LisRT V3 dauerhaft vollständig aufgibt und alle Bestandteile Software LisRT V3 an den neuen Nutzer überträgt. Die Software ist vollständig von den Systemen des ursprünglichen Inhabers zu löschen. Bestehende Rechte des ursprünglichen Nutzers erlöschen zum Zeitpunkt der Weitergabe der Lizenz an der Software LisRT V3. 
  7. Löhnert Elektronik behält sich alle Rechte vor, um eine unbefugte Nutzung der Software LisRT V3 des Nutzers zu untersagen, insbesondere durch Geltendmachung von Ansprüchen auf Unterlassung und Schadensersatz. 
  8. Eine unbefugte Nutzung des Nutzers kann ferner zu strafrechtlicher Verfolgung gemäß den einschlägigen Gesetzen führen.

    § 5 Kostenpflichtige Lizenz

    1. Zum Einsatz der Software LisRT V3 in der Produktivumgebung wird pro Endgerät des Nutzers einmalig eine der Höhe nach gesondert zu vereinbarender Lizenzgebühr fällig. 
    2. Der Nutzer ist verpflichtet, der Löhnert Elektronik den Einsatz in der Produktivumgebung anzukündigen und eine schriftliche Zustimmung zu erwirken. 
    3. Löhnert Elektronik wird die Zustimmung nicht unbillig verweigern, soweit eine Zahlung der unter Nr. 1 genannten Lizenzgebühr geleistet wurde. 
    4. Vor der schriftlichen Zustimmung der Löhnert Elektronik ist ausschließlich ein Einsatz zu Testzwecken in der Testumgebung des Nutzers im Rahmen des § 4 dieser Nutzungs- und Lizenzvereinbarung gestattet. 
    5. Die Regelungen des § 4 dieser Nutzungs- und Lizenzvereinbarung gelten entsprechend.

    § 6 Unterlizenzierung

    1. Die Weitergabe des Vertragsgegenstands bedarf der schriftlichen Zustimmung der Löhnert Elektronik.
    2. Ohne schriftliche Zustimmung der Löhnert Elektronik ist der Nutzer nicht berechtigt, die Software Dritten zu überlassen, insbesondere diese unterzulizenzieren oder zu vermieten.
    3. Löhnert Elektronik erteilt die Zustimmung, wenn der Nutzer in seiner Eigenschaft als Unterlizenzgeber der Löhnert Elektronik schriftlich versichert, dass der Dritte schriftlich sein Einverständnis gegenüber dem Unterlizenzgeber mit der hier vereinbarten Nutzungs- und Lizenzvereinbarung und den Weitergabebedingungen erklärt.
    4. Von den vorstehenden Absätzen (1) und (2) sind die Open Source-Komponenten für sich als Einzelkomponenten gesehen ausgenommen.
    5. Der Unterlizenzgeber verpflichtet sich, dass er alle Vorgaben der Apache 2.0-Lizenz, MIT-Lizenz, BSD-Lizenz und der Microsoft Public Lizenz beachtet und bestehende Verpflichtungen an den Unterlizenznehmer weitergibt. Es sind insbesondere die dieser Software angefügten Lizenzbedingungen weiterzugeben.
    6. Im Falle der Weitergabe des Vertragsgegenstands wird von Löhnert Elektronik eine Lizenzgebühr von dem Unterlizenznehmer erhoben. Die Regelungen des § 5 dieser Nutzungs- und Lizenzvereinbarung findet entsprechende Anwendung.

    § 7 Weiterentwicklung / Entwicklerlizenz

    1. Eine Weiterentwicklung der Software LisRT V3 bedarf der schriftlichen Zustimmung der Löhnert Elektronik und den Erwerb einer Entwicklerlizenz.
    2. Die Entwicklerlizenz ist kostenlos und basiert ausschließlich auf der Variante der Software LisRT V3 zum Einsatz für kostenfreie Zwecke i. S. d. § 4 dieser Nutzungs- und Lizenzvereinbarung.
    3. Eine Weiterentwicklung der kostenpflichtigen Variante der Software LisRT V3 i. S. d. § 5 dieser Nutzungs- und Lizenzvereinbarung ist nicht gestattet.
    4. Dem Nutzer (Entwickler) ist es erlaubt, die Software LisRT V3 umzuarbeiten und für weitere Anwendungen mit eigenen oder fremden Programmteilen zu ergänzen, wenn er folgende Bedingungen (5) bis (7) einhält.
    5. Der Name der Software bleibt „LisRT V3“ mit einer Ergänzung durch den Nutzer (Entwickler) selbst, so dass sie als LisRT V3 weiterhin erkennbar ist und andererseits Veränderungen ersichtlich sind.
    6. Die Komponenten von LisRT V3 sollen mit einem Urhebervermerk auf die Löhnert Elektronik GmbH und diesen Lizenzvereinbarungen gekennzeichnet sein. Der Nutzer (Entwickler) verpflichtet sich, dass er alle Vorgaben der Apache 2.0-Lizenz, MIT-Lizenz, BSD-Lizenz und der Microsoft Public Lizenz beachtet und bestehende Verpflichtungen weitergibt. Es sind insbesondere die dieser Software angefügten Lizenzbedingungen weiterzugeben.
    7. Die Software muss weiterhin die automatische Abfrage auf die Einhaltung der Lizenzbedingungen nach § 3 Abs. 1 enthalten und somit den Nutzer darauf aufmerksam machen.
    8. Die Löhnert Elektronik übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für Mängel oder Schäden, die auf einer Weiterentwicklung der Software LisRT V3 durch einen Nutzer (Entwickler) beruhen. Auf § 8 Abs. 4 wird verwiesen.

    § 8 Pflichten des Nutzers

    1. Der Nutzer ist verpflichtet, die Software LisRT V3 gesichert aufzubewahren, so dass ein unberechtigter Zugang bzw. unzulässiges Kopieren verhindert wird.
    2. Es obliegt allein dem Nutzer, eine funktionsfähige Hardware- und Softwareumgebung für die Software LisRT V3 einzurichten.
    3. Der Nutzer übernimmt alle Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen bezüglich Auswahl, Installation und Verwendung der Software LisRT V3.
    4. Es ist dem Nutzer untersagt, die Software LisRT V3 in Bereichen mit besonderem Risiko zu verwenden, die einen fehlerfreien Dauerbetrieb relevanter Systeme erfordern und in denen ein Ausfall der Software LisRT V3 zu einer unmittelbaren Gefahr für Leben, Körper oder Gesundheit oder zu erheblichen Sach- oder Umweltschäden führen kann. Die Löhnert Elektronik gewährleistet oder garantiert nicht, dass die Software LisRT V3 für den Gebrauch in Bereichen mit besonderem Risiko geeignet ist.

    § 9 Haftung

    1. Gleich aus welchen Rechtsgründen haften Löhnert Elektronik, seine Erfüllungsgehil-fen und seine gesetzlichen Vertreter für Schäden, sofern es sich um schuldhaft von der Löhnert Elektronik verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.
    2. Löhnert Elektronik, seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter haften bei Sachmängeln beim Einsatz der Software LisRT V3 zu kostenfreien Testzwecken für unmittelbare Mangelschäden, die dem Nutzer entstehen, weil diesem ein Fehler der Software arglistig verschwiegen wurde und bei Mangelfolgeschäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von Löhnert Elektronik, seinen Erfüllungsgehilfen oder seinen gesetzlichen Vertretern beruhen. Eine weitergehende Haftung für Sachmängel beim Einsatz der Software LisRT V3 zu kostenfreien Testzwecken ist ausgeschlossen.
    3. Beim kostenpflichtigen Einsatz der Software LisRT V3 in der Produktivumgebung (§ 5) haftet Löhnert Elektronik – neben einer Haftung aus § 9 Nr. 1 und 2 – für leichte Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten. Löhnert Elektronik haftet bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht höchstens im Umfang des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
    4. Die Löhnert Elektronik übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für Mängel oder Schäden, die auf eine Veränderung der Software durch Dritte (z. B. Weiterentwicklung) oder eine nicht den in der Dokumentation genannten funktionenentsprechende Nutzung oder die Nichtbeachtung der Dokumentation zurückzuführen sind.
    5. Die Eingabe von Parametern und Grenzwertdaten innerhalb der Software LisRT V3 fällt nicht in den Verantwortungsbereich der Löhnert Elektronik. Parameter und Grenzwertdaten innerhalb der Software LisRT V3 sind von dem Nutzer nach eigenem Ermessen und in eigener Verantwortung durch Eingabe festzulegen.
    6. Fehlerbehebungen erfolgen nur auf Grundlage eines gesondert abzuschließenden entgeltlichen Supportvertrags oder – unverbindlich – durch Updates, solange Löhnert Elektronik die Software LisRT V3 anbietet.
    7. Löhnert Elektronik sind keine Rechtsmängel an der Software bekannt. Löhnert Elektronik, seine Erfüllungsgehilfen und seine gesetzlichen Vertreter haften bei Rechtsmängeln nur für Schäden, die dem Nutzer entstehen, weil diesem ein Rechtsmangel an der Software arglistig verschwiegen wurde. Eine weitergehende Gewährleistung für Rechtsmängel ist ausgeschlossen.
    8. Die Löhnert Elektronik, seine Erfüllungsgehilfen und seine gesetzlichen Vertreter haften nicht für Schäden, die auf eine ungeeignete, unsachgemäße oder nicht bestimmungsgemäße Nutzung der Software LisRT V3 zurückzuführen sind.
    9. Die Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz bleibt von dieser Nutzungs- und Lizenzvereinbarung unberührt.

    § 10 Anwendbares Recht

    Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.

    § 11 Gerichtsstand

    Soweit der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Verbindung mit dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien in allen diesen Fällen der Geschäftssitz von Löhnert Elektronik.

    § 12 Streitbeilegung

    Die Löhnert Elektronik erklärt sich nicht bereit, an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen, da die Nutzung der Software LisRT V3 durch Verbraucher untersagt ist.

    § 13 Salvatorische Klausel

    Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungs- und Lizenzvereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.